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Ein Arbeitgeber kann von seinen Arbeitnehmern verlangen, dass diese dem Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber hierzu berechtigt. Der Arbeitgeber ist lediglich dann nicht dazu berechtigt, ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinen Arbeitnehmern zu fordern, wenn arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen das Recht des Arbeitgebers nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ausschließen oder einschränken (BAG, Urteil vom 14.11.2012, Az.: 5 AZR 886/11).[…]