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Begeht ein Ehepartner Urheberrechtsverletzungen über den Internetanschluss des anderen Ehepartners, so haftet dieser nicht für die Urheberrechtsverletzungen seines Ehepartners, da zwischen Ehepartnern keine Prüf- und Kontrollpflichten hinsichtlich der Internetanschlussnutzung bestehen (OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az: 6 U 239/11). Erst wenn bekannt wird, dass der mitnutzende Ehepartner den Internetanschluss für „illegale“ Aktivitäten nutzt, bestehen Prüf- und Kontrollpflichten für den Ehepartner der Anschlussinhaber ist.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/urheberrechtsverletzung-haftung-fuer-ehepartner_1631/