Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeld nach Beleidigung mit Hure und Schlampe?

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Die Bezeichnungen „Schlampe“ und „Hure“ begründen unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG (Entscheidung vom 04.03.2004, Az: 1 BvR 2098/01) einen Schmerzensgeldanspruch des Betroffenen. Nach Auffassung des Amtsgerichts Bremen führt jedoch nicht jede Beleidigung im Sinne des § 185 StGB automatisch zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und zu einem Schmerzensgeldanspruch des Beleidigten. Da die Grundrechte gegen den Staat gerichtete Abwehrrechte sind, kann ein Schmerzensgeld mangels einfach gesetzlicher Anspruchsgrundlage nur in den Ausnahmefällen in Betracht kommen, in denen dies die Menschenwürdegarantie und der entsprechende Schutzauftrag des Staates ausnahmsweise gebieten (AG Bremen, Urteil vom 29.03.2012, Az: 9 C 306/11).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv