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Ein Grundstückseigentümer muss eine Feuersirene und sonstige Alarmeinrichtungen auf dem Dach seines Hauses ohne Entschädigung dulden, denn nach dem Feuerschutzgesetz sind Gebäudeeigentümer hierzu verpflichtet (VG Ansbach, Urteil vom 28.06.2012, Az: 7 K 3053/11).[…]
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