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Rechtsanwälte Kotz GbR

NPD-Kreisverband – Mitgliedschaft als Widerrufsgrund für eine waffenrechtliche Erlaubnis

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Verwaltungsgericht Bremen
Az: 2 K 1002/13
Urteil vom 08.08.2014

Anmerkung des Bearbeiters
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen setzt sich mit der Frage auseinander, ob eine Tätigkeit im NPD-Kreisverband die Zuverlässigkeit im Hinblick auf eine waffenrechtliche Erlaubnis mit der Folge erschüttern kann, dass diese zu widerrufen ist. Der Antragsteller war zwar im NPD- Kreisverband tätig, im Übrigen bestanden jedoch keine Gründe, die für die Unzuverlässigkeit des Klägers im Sinne des Waffenrechts sprechen würden.
Die maßgeblichen Normen bezüglich des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis sind vorliegend die §§ 5 Absatz 2 Nr. 3 und 41 des Waffengesetzes.

§ 5 Waffengesetz – Zuverlässigkeit
Absatz 2:
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
(…)
3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, (…)

§ 41 Waffengesetz – Waffenverbote für den Einzelfall
Absatz 1:
Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,
1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder
2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.

Tenor
Soweit die Parteien die Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen […]


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