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Kundenparkplätze müssen nicht immer völlig Eis- und Schneefrei sein. Gut sichtbare und vereinzelte kleine Eis- und Schneeflächen müssen Kunden umgehen oder übersteigen. Stürzt ein Kunde auf diesen Flächen, so kann er keine Schadensersatzansprüche geltend machen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2012, Az: 5 U 1418/11).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/verkehrssicherungspflicht-auf-kundenparkplaetzen-bei-eis-und-schnee_1522/