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Viele Arbeitgeber verlangen von ihren Arbeitnehmern, dass sie unbezahlten (!) Urlaub nehmen, wenn sie keine Arbeit für sie wegen Auftragsmangel haben. Der Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet. Der Arbeitgeber trägt insoweit das Beschäftigungsrisiko, das heißt er muss auch dann das Arbeitsentgelt an seine Arbeitnehmer zahlen, wenn er diese nicht beschäftigen kann.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/unbezahlter-urlaub-bei-schlechter-auftragslage-ist-ein-arbeitnehmer-hierzu-verpflichtet_1554/