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Das Kündigungsschutzgesetz kommt erst zur Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden hat. Der Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigter Entlassung ist für Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG dadurch gewährleistet, dass von den Arbeitsgerichten überprüft wird, ob die Kündigung gegen die guten Sitten verstößt (§ 138 Abs. 1 BGB) oder ob sie Treu und Glauben (§ 242 BGB) aus Gründen verletzt, die nicht von § 1 KSchG erfasst sind (BAG, Beschluss vom 08.12.2011, Az: 6 AZN 1371/11).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/schutz-vor-ungerechtfertigter-arbeitnehmerkuendigung-in-der-wartezeit_1486/