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Rechtsanwälte Kotz GbR

Postwurfsendungen als unzumutbare Belästigung

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Erhält man trotz mehrfacher schriftlicher Beschwerden weiterhin Werbe-Postwurfsendungen in seinen Briefkasten eingeworfen, hat man einen diesbezüglichen Unterlassungsanspruch gegen das werbende Unternehmen (LG Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011, Az: 4 S 44/11).[…]


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