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Benutzt ein Radfahrer einen ausgewiesenen Radweg nicht und fährt stattdessen auf einer parallel zum Radweg verlaufenden Straße, so trägt er ein Mitverschulden, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, da es bei Benutzung des Radweges nicht zu einem Unfall gekommen wäre (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.10.2011, Az: 24 U 34/11).[…]