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Ein Immobilienkäufer muss eine Provision nur dann zahlen, wenn die Zahlung ausdrücklich vereinbart wurde. Weder eine AGB-Klausel noch der Hinweis in einem Immobilienexposé „Kaufpreis + Maklercourtage“ verpflichten den Immobilienkäufer zur Zahlung einer Maklerprovision (AG München, Urteil vom 27.10.2011, Az: 222 C 5991/11).[…]
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