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Klettert man betrunken aus dem Zugfenster eines anfahrenden Zuges und kommt man hierbei zu schaden, so kann man keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bahnbetreiber geltend machen, da dieser mit solchen Handlungen nicht rechnen muss (OLG Nürnberg , Urteil vom 30.12.2011, Az: 14 U 852/10). Einem Zugbegleiter obliegt auch keine Aufsichtspflicht oder Überwachungspflicht über betrunkene Fahrgäste.[…]