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Greift ein Beifahrer in das Fahrzeuglenkrad um einen vermeintlichen Verkehrsunfall zu vermeiden und kommt es sodann zu einem Unfall, haftet der Beifahrer auf Schadensersatz, wenn er später nicht beweisen kann, dass durch sein Eingreifen eine unvermeidbare Fahrzeugkollision mit einem anderen Fahrzeug verhindert wurde (LG Detmold, Beschluss vom 24.11.2011, Az: 10 S 167/11). Hat sich der Fahrzeugführer vor dem Eingreifen des Beifahrers verkehrsrechtlich falsch verhalten trifft ihn ein Mitverschulden (AG Oldenburg (Holstein), Urteil vom 20.07.2010, Az: 23 C 927/09).[…]