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Das Füttern von Vögeln ist in einem Mietshaus durch Mieter recht verbreitet. Mitmieter haben gegen die fütternden Mieter keinen Unterlassungsanspruch, solange keine gesundheitlich bedenklichen Folgen oder ganz unverhältnismäßig starke Verschmutzungen durch das Füttern entstehen (LG Berlin, Urteil vom 21.05.2010, Az: 65 S 540/09).[…]