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Bei der Vergabe von Parkplätzen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers darf dieser Frauen vor Männern berücksichtigen. Dies stellt nach Auffassung des LAG Rheinland-Pfalz keine unangemessene Benachteiligung der männlichen Mitarbeiter dar (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.09.2011, Az: 10 Sa 314/11).[…]
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