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Erkrankt ein Arbeitnehmer und ist er am letzten Arbeitstag seines Arbeitsverhältnisses noch arbeitsunfähig erkrankt, so steht ihm ab dem Folgetag weiterhin Krankengeld zu (LSG NRW, Urteil vom 14.07.2011, Az: L 16 KR 73/10; Revision vor dem BSG, Az: B 1 KR 19/11 R).[…]
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