Ein Fluggast kann neben seinen Ansprüchen aus der EG-Verordnung Nr. 261/2004 gegenüber der Fluggesellschaft weitergehende Schadensersatzansprüche geltend machen. Die EG-Verordnung Nr. 261/2004 schließt die Geltendmachung weitergehender materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche (z.B. Fahrtkosten, Unterkunftskosten, Umbuchungskosten, Betreuungskosten etc.) nicht aus. Der Begriff Flugannullierung umfaßt nach der EG-Verordnung Nr. 261/2004 auch solche Fälle, in denen das Flugzeug planmäßig startet, es jedoch aus welchen Gründen auch immer zum Ausgangsflughafen zurückkehren muss und die Fluggäste umgebucht werden müssen (EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az: C-83/10).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de Az.: 713 C 270/18 – AG Hamburg-Wandsbek – Urteil vom 14.03.2019 In dem Rechtsstreit erkennt das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek – Abteilung 713 – auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21.02.2019 für Recht: Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm innegehaltene Wohnung im, 1. Obergeschoss vorne rechts, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, […]