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Auf der Internetseite der Justiz NRW kann man sein unpfändbares Nettoeinkommen gemäß der ab dem 01.07.2011 geltenden Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO einfach berechnen lassen:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/berechnung-des-unpfaendbaren-nettoeinkommens_1331/