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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abbremsen zur Verkehrserziehung des Nachfolgenden und Auffahrunfall

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Bei einem scharfen Abbremsen zum Zwecke der Disziplinierung/Verkehrserziehung des Nachfolgenden ergibt sich eine volle Haftung des Bremsers im Falle eines Unfalls. Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr widersprechen in schwer wiegender Weise den im Straßenverkehr geltenden Geboten der Vorsicht und Rücksichtnahme (OLG München, Urteil vom 22.02.2008, Az: 10 U 4455/07).[…]


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