Der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann von der Versicherung die Neuwertentschädigung unabhängig davon beanspruchen, ob seine tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger als der Neuwert waren (BGH, Urteil vom 20.07.2011, Az: IV ZR 148/10).[…]
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