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Befindet sich in einer vermieteten Wohnung ein Kohleofen, der ordnungsgemäß angeschlossen ist, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, diesen ohne besonderen Anlass auf Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit zu kontrollieren. Tritt am Wandschluss Ruß aus, so haftet der Vermieter hierfür nicht (BGH, Beschluss vom 01.06.2011, Az: VIII ZR 310/10).[…]
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