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Befindet sich der Briefkasten einer Wohnung im Hausflur und ist dieser von Außen ohne Haustürschlüssel nicht erreichbar, stellt dies keinen Mietmangel dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt (LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28.5.2010, Az: 6a S 126/09). Es besteht keine Pflicht des Vermieters dazu, von außen erreichbare Briefkästen anzubringen.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/mietminderung-bei-briefkaesten-im-hausflur_1263/