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Erwirbt man eine EU-Fahrerlaubnis im EU-Ausland und hat man seinen ersten Wohnsitz zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs in Deutschland, muss eine deutsche Führerscheinbehörde die EU-Fahrerlaubnis nicht anerkennen (VGH München, Urteil vom 06.07.2011, Az: 11 BV 11.1610).[…]