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Müssen Polizeibeamte entlaufene Hunde wieder einfangen, muss der Eigentümer der Hunde die diesbezüglich angefallenen Kosten tragen (VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 22.08.2011, Az: 5 K 256/11.NW). Die Kostentragungspflicht des Hundeeigentümers besteht auch dann, wenn objektiv noch keine Gefahr von den Hunden ausgegangen ist.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/einfangen-entlaufener-hunde-kann-teuer-werden_1294/