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Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat, so ist dieser vor dem Ausspruch einer Kündigung anzuhören. Der Arbeitgeber muss die schriftliche Kündigungsabsicht dem Betriebsratsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter übergeben (BAG, Urteil vom 07.07.2011, Az: 6 AZR 248/10).[…]
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