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Parkt man verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz und sind noch weitere Behindertenparkplätze daneben frei, kann man trotzdem abgeschleppt werden. Vor dem Abschleppvorgang müssen auch keine Nachforschungen hinsichtlich des Aufenthaltsorts des Fahrzeugführers vorgenommen werden (VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 13.09.2011, Az: 5 K 369/11.NW).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/behindertenparkplatz-abschleppen-trotz-freier-weiterer-behindertenparkplaetze_1319/