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Wird ein Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Baumaßnahmen sofort umgesetzt, so muss derjenige Wohnungseigentümer der den Beschluss wirksam anfechtet, trotzdem die anteiligen Kosten der Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme tragen (BGH, Urteil vom 13.05.2011, Az: V ZR 202/10).[…]