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Ist eine Urheberrechtsabmahnung in einem Filesharingfall gegenüber einem Verbraucher hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs zu weit gefasst, kann der Abmahner vom Verbraucher nicht die Erstattung der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren und evtl. Gerichtskosten fordern (OLG Köln, Beschluss vom 20.05.2011, Az: 6 W 30/11).[…]
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