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Wird ein unberechtigter Umsatzsteuerausweis in einer Rechnung vorgenommen (sog. „Scheinrechnung“), haftet der Rechnungsaussteller auch dann für die ausgewiesene Umsatzsteuer, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält (BFH, Urteil vom 17.02.2011, Az: V R 39/09).[…]