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Ein merkantiler Minderwert eines verunfallten Fahrzeugs entfällt nicht deshalb, weil das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100.000 km gelaufen hat. Es ist auch nicht plausibel, dass bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, kein merkantiler Minderwert mehr eintreten soll (AG Arnsberg, Urteil vom 20.01.2010, Az: 3 C 339/09).[…]