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Stürzt ein Bahnreisender auf einem nicht geräumten Bahnsteig und verletzt er sich hierbei, haftet die Bahn aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.05.2011, Az: 2 O 8329/10).[…]
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