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Hat ein Beifahrer Kenntnis davon, dass der Fahrzeugführer übermüdet ist und kommt es aufgrund der Übermüdung des Fahrzeugführers zu einem Verkehrsunfall, so muss sich der Beifahrer bei der Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fahrzeugführer unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, da eine zurechenbare und schuldhafte Selbstgefährdung des Beifahrers vorliegt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010, Az.: 1 U 170/10).[…]