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Tätigt man als Privatperson erhebliche Verkäufe bei dem Internetauktionshaus eBay (die über der Kleinunternehmergrenze von zur Zeit 17.500 Euro liegen), kann es sein, dass man vom Finanzamt als Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG angesehen wird und umsatzsteuerpflichtig ist (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2010, Az: 1 K 3016/08 ).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/umsatzsteuerpflicht-bei-privaten-ebay-auktionen_1006/