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Fährt ein Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit durch große Wasserlachen, welche sich auf der Fahrbahn befinden und wird hierdurch ein Fußgänger vollgespritzt, welcher sich in unmittelbarer Nähe befindet, haftet der Autofahrer nicht auf Schadensersatz (z.B. Ersatz der anfallenden Reinigungskosten), da von Autofahrern nicht verlangt werden kann, dass sie so langsam fahren, dass kein Spritzwasser auftritt. Zudem muss ein Fußgänger in diesen Fällen mit Spritzwasser rechnen und sich hierauf entsprechend einstellen (LG Itzehoe, Urteil vom 24.02.2011, Az: 1 S 186/10).[…]