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Arbeitnehmer die intensiv an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten und hierdurch eine chronische Sehnenscheidenentzündung erleiden, können diese Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen und hierdurch einen Anspruch auf Leistungen haben (VG Aachen, Urteil vom 14.04.2011, Az: 1 K 1203/09).[…]