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Zahlt ein Mieter die anfallenden Rechnungen seines Stromversorgers nicht, so dass dieser den Stromzähler aus der Wohnung ausbaut, kann der Mieter keine Mietminderung gegenüber seinem Vermieter wegen fehlender Stromversorgung der Wohnung vornehmen. Der Mieter hat diesen Wohnungsmangel selbst verursacht, so dass er keine Mietminderungsansprüche gegenüber seinem Vermieter geltend machen kann (BGH, Urteil vom 15.12.2010, Az: VIII ZR 113/10).[…]
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