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Für gemischtes Hackfleisch aus Schweinefleisch und Rindfleisch ist gemäß der Hackfleischverordnung kein bestimmtes Mischverhältnis vorgegeben. Wird einem gemischten Hackfleisch zu wenig Rindfleisch beigefügt stellt dies keinen Betrug dar (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2011, Az: III-5 Ws 459-471/10).[…]
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