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Will ein Gaststättenbetreiber seine Gaststätte zu einem Raucherclub machen, so genügt es nicht, ein Schild „Raucherclub“ an die Lokaltüre zu hängen. Ein Raucherclub setzt einen Verein mit Vereinsmitgliedern voraus. Will ein Besucher die Vorzüge des Raucherclubs genießen, so muss er zuvor Vereinsmitglied des Raucherclubs werden (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.01.2011, Az: 9 L 1365/10).[…]
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