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Anders als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, führt ein freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht dazu, dass alle bis dahin „angesammelten“ Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg gelöscht werden (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, Az.: BVerwG 3 C 1.10).[…]