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Geht von einem Hausdach eine Schneelawine ab und wird hierdurch ein vor dem Haus parkendes Fahrzeug beschädigt, haftet der Hauseigentümer aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auch in schneearmen Regionen. Den vor dem Haus parkenden Fahrzeugführer trifft jedoch unter Umständen ein Mitverschulden am entstandenen Schaden, wenn er erkennen konnte, dass möglicherweise eine Schneelawine vom Dach auf sein Auto abgehen kann (LG Magdeburg, Urteil vom 10.11.2010, Az: 5 O 833/10).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/dachlawine-hausbesitzerhaftung-bei-fahrzeugbeschaedigung_1002/