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Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsübergang – Haftung für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge

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Kommt es zu einem Betriebsübergang, so haftet der neue Betriebsinhaber nicht für die Beitragsschulden des alten Betriebsinhabers, da es an einer diesbezüglichen Ermächtigungs- bzw. Übergangsgrundlage fehlt (Bayerisches LSG, Urteil vom 28.01.2011, Az: L 5 R 848/10 B ER).[…]


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