Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bank- und Tankkarten des Arbeitgebers dürfen nicht „Privat“ genutzt werden

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke eine Tankkarte und eine Bankkarte zur Verfügung, so darf der Arbeitnehmer diese nicht für private Einkäufe und zur Betankung von anderen Fahrzeugen nutzen. Behauptet ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, er habe die Erlaubnis vom Arbeitgeber erhalten die Karten auch für private Zwecke zu nutzen, so muss er dies beweisen (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.03.2011, Az: 2 Sa 526/10).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv