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Erleidet man einen Wildunfall so muss man sich als Fahrzeugführer davon vergewissern, dass das angefahrene Wild nicht auf der Fahrbahn liegen bleibt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Erleiden andere Verkehrsteilnehmer durch das auf der Fahrbahn liegende Wild einen Verkehrsunfall trägt man unter Umständen ein Mitverschulden und eine Mithaftung an dem Verkehrsunfall (LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2010, Az: 13 S 219/09).[…]
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