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Verstirbt ein Arbeitnehmer und hat dieser noch Urlaubsabgeltungsansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber, so können diese durch die Erben des verstorbenen Arbeitsnehmers gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden (LAG Hamm, Urteil vom 22.04.2010, Az: 16 Sa 1502/09).[…]
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