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Nach Ansicht des LG Wuppertal ist die Internetnutzung eines unverschlüsselten WLAN-Netzes zum „Schwarzsurfen“ nicht strafbar (LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010, Az: 25 Qs 177/10). Insoweit gibt es keine Gesetzesnorm, die ein Schwarzsurfen verbietet.[…]
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