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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeldanrechnung auf Sozialhilfe?

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Schmerzensgeld hat eine Genugtuungsfunktion und dient nicht dem eigentlichen Lebensunterhalt, so dass es nicht auf die Leistungen zum Lebensunterhalt anzurechnen ist (SG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2010, Az:  S 4 SO 1302/09).[…]


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