Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Schmerzensgeld hat eine Genugtuungsfunktion und dient nicht dem eigentlichen Lebensunterhalt, so dass es nicht auf die Leistungen zum Lebensunterhalt anzurechnen ist (SG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2010, Az: S 4 SO 1302/09).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/schmerzensgeldanrechnung-auf-sozialhilfe_747/