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Sowohl Mietzinsforderungen als auch Nebenkostennachforderungen können gerichtlich im Wege des Urkundenprozess geltend gemacht werden. Durch die Vorlage der Abrechnungen kann zwar nicht deren inhaltliche Richtigkeit bewiesen werden. Für den Fall, dass der Mieter die geltend gemachten Nebenkosten bestreitet, kann dieser grundsätzlich durch Urkunden, wie Abgabenbescheide und Rechnungen seine Rechtsposition darlegen (KG Berlin, Urteil vom 28.06.2010, Az: 8 U 167/09).[…]