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Ist ein Laptop defekt, so muss der Käufer dem Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche einräumen. Der Käufer kann den 2. Nachbesserungsversuch des Verkäufers nicht mit seiner Angst vor einem möglichen Datenverlust verweigern. Tritt ein Datenverlust bei einer Laptop-Reparatur ein, so hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen Schadensersatzanspruch (AG München, Urteil vom 24.02.2010, Az.: 233 C 30299/09).[…]
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