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Eine Gemeinde darf in einer Hundesteuersatzung festlegen, dass ab dem 2.Hund eine jeweils erhöhte Besteuerung anfällt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.09.2010, Az: 4 ZB 09.2136).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/hundesteuererhoehung-ab-dem-zweiten-hund-zulaessig_846/