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Fußballtrainer die aufgrund der Leistung ihrer Spieler die Beherrschung verlieren und diese nach dem Spiel gegen die Stirn schlagen und dazu äußern „das muss man dir in den Schädel hämmern“, dürfen vom Verein fristlos entlassen werden. Das Arbeitsgericht sah die Vorgehensweise des Fußballtrainers als schwere Tätlichkeit und nicht als pädagogische Maßnahme an und befand, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt war (Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 21.01.2010, Az: 5 Ca 1958 d/09).[…]